Das Jugendteam der
Pfarrgemeinden Waldbreitbach und Niederbreitbach ist ein Zusammenschluss von
jungen Christen, die sich dafür einsetzen, dass es auch für Jugendliche einen
Ort in den Pfarreien und unserer Kirche gibt. Deshalb bemüht sich das Jugendteam,
Treffpunkte für Jugendliche zu schaffen, jugendliche Betreuer(innen) und
Gruppenleiter(innen) für Freizeiten und für die Messdiener(innen) zu gewinnen,
einen Jugendgottesdienstkreis und einen Jugendchor zu fördern und Treffen zu
aktuellen Religiösen und Gesellschaftlichen Themen anzubieten.
Satzung
Des
Jugendteams der kath. Pfarrgemeinden Waldbreitbach und Niederbreitbach
1.) Das Jugendteam wird durch die katholische
Kirchengemeinde
Waldbreitbach und
Niederbreitbach
getragen.
2.) Im Jugendteam treffen sich junge katholische
Christen
in der
Regel nach der Firmung.
Jugendliche
anderer Bekenntnisse
können aber auch dem Jugendteam
beitreten.
2.1) Der Eintritt in das Jugendteam erfolg durch
eine
schriftliche Beitrittserklärung an das
Leitungsteam
des Jugendteams.
2.2) Die Mitgliedschaft im
Jugendteam ist beitragsfrei.
2.3) Es findet jährlich eine
Versammlung des Jugendteams statt, die vom Leitungsteam organisiert und
durchgeführt wird.
3.) Das Jugendteam wird geleitet
durch ein Leitungsteam, das
aus
Mitgliedern des Jugendteam besteht und einem hauptamtlichen Mitarbeiters /
Mitarbeiterin der Seelsorge.
3.1) Um in das Leitungsteam berufen zu
werden muss man
mindestens seit 1 Jahr Mitglied im Jugendteam
sein.
3.2) Das
Leitungsteam setzt sich aus mindestens 6 und bis
maximal
15 Mitgliedern des Jugendteams zusammen.
3.3) Die Mitarbeit
im Leitungsteam ist zeitlich unbegrenzt.
Das
Ausscheiden aus dem Leitungsteam sollte vor einer
Vollversammlung
angekündigt werden.
Mitglieder
des Leitungsteams, die regelmäßig und unentschuldigt von Leitungsteam-Sitzungen
fern bleiben, werden durch Beschluss des Leitungsteams aus diesem
ausgeschlossen.
3.4) Neu zu
Besetzende Posten im Leitungsteam werden
grundsätzlich
durch Beschluss des Leitungsteams besetzt. Jedes Mitglied kann Vorschläge für
neue Leitungsteammitglieder machen und sich auch selbst
beim Leitungsteam melden.
3.5) Ein Mitglied
des Leitungsteams kann durch 2/3-Mehrheit
der
anderen Leitungsteammitglieder abgewählt werden.
3.6) Die Sitzung
des Leitungsteam sind grundsätzlich
öffentlich.
Die Mitglieder des Leitungsteams halten sich
jedoch
die Möglichkeit offen, Teile oder eine ganze
Sitzung
unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten.
4.) Erwirtschaftete
Einnahmen kommen gemeinnützig der
Jugend zugute und werden nicht zum
eigenen Reichtum
angehäuft.
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